Keramischer Zahnersatz

Kronen, Brücken und Prothesen als dauerhafter Zahnersatz

Zum Zahnersatz zählen Teilkronen, Kronen, Brücken und herausnehmbare Prothesen.

Teilkronen werden angefertigt, wenn die Versorgung der Zähne mit Füllungen und Inlays aufgrund der Defektgröße nicht mehr möglich ist. Dabei ist der Übergang von Inlay zu Teilkrone oft fließend und davon abhängig ob Teile der Zahnhöcker fehlen.

Kronen kommen vor allem bei stark zerstörten, tief gefüllten oder wurzelkanalbehandelten Zähnen zum Einsatz. Sind Zähne stark zerstört, werden diese mit einer Aufbaufüllung (Komposite) versorgt und anschließend zur Aufnahme einer Krone beschliffen. Damit kann die Kauleistung des Zahnes wiederhergestellt werden.

Brücken zählen zum festsitzenden Zahnersatz und werden zur Lückenversorgung eingesetzt. Dabei müssen die jeweiligen Pfeilerzähne beschliffen werden, egal ob diese gesund oder bereits gefüllt sind. Bei unversehrten Pfeilerzähnen kann die Möglichkeit eines Implantates zur Versorgung der Lücke abgewägt werden.

Auch die definitive Versorgung von Implantaten gehört zum Zahnersatz. So werden auf den eingeheilten Implantaten je nach Situation, Kronen, Brücken oder Prothesen befestigt.

Kosten:

Zahnersatz wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. In den meisten Fällen besteht ein Eigenanteil, der privat zu tragen ist.